Rückkaufwert
Kapitalbetrag, der bei einer außerordentlichen Kündigung an den Versicherungsnehmer gezahlt wird.

Den Rückkaufwert und die Überschüsse (prognostizierte Überschussbeteiligung) können Sie den jährlichen Informationen zu Ihrer Versicherungspolice entnehmen.
Der Rückkaufswert kann und darf nicht größer sein, als die Ablaufleistung! Bitte erfragen Sie den Wert nochmals bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
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