Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn oder Vertragsbeginn:

Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag z.B. durch Zahlung der ersten Prämie in Kraft tritt.
Der Versicherungsbeginn darf nicht nach dem 31.12.2004 sein. Der Vertrag kann im Moment leider nicht gekauft werden
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